Technische Information
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Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen |
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Im Mai 2008 erschien die aktualisierte Fassung der Norm DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen
für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen |
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Änderungen |
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Gegenüber DIN 1986-100, Ausgabe März 2002 wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
b) die
Anforderungen der DIN EN 12056, Teil 1-3 und teilweise c) die in Anhang A genannten Regenreihen in Deutschland wurden gemäß KOSTRA DWD-2000 den neuen „Starkniederschlagshöhen für Deutschland“ angepasst; d) die Berechnungsregenspenden für die Dachentwässerung neu
festgelegt. |
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Anwendungsbereiche |
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Die DIN EN 12056 gilt nur für „Entwässerungsanlagen
innerhalb von Gebäuden“. Die in Deutschland maßgebende Norm DIN 1986-100 gilt nach wie vor für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung, d.h. bis zur Grundstücks-grenze. Für den öffentlichen Bereich gilt die DIN EN 752. Baurechtlich bildet die Grundstücksgrenze in Deutschland die Grenze
zwischen der Bauordnung und dem öffentlichen Bereich. |
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Ableitung verschiedener Abwasserarten |
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Beim Mischsystem sind Regen- und Schmutzwasser über getrennte Fall-, Sammel- oder Grundleitungen aus dem Gebäude herauszuführen. Die Grund- bzw. Sammelleitungen müssen aus hydraulischen Gründen außerhalb des Gebäudes möglichst nahe dem Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze zusammengeführt werden. Die Zusammenführung sollte in einem Schacht mit offenem Durchfluss erfolgen. In Ausnahmefällen, z.B. bei Grenzbebauung, ist eine Zusammenführung
von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb des Gebäudes nur unmittelbar
an der Gebäudeaußenwand zulässig.
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Verzicht auf Grundleitungen innerhalb von Gebäuden |
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Aus Gründen der Inspizierbarkeit und der einfacheren Sanierungs-möglichkeit
sollten Grundleitungen innerhalb von Gebäuden vermieden und stattdessen
als Sammelleitungen verlegt werden. Dies gilt nicht für Gebäude
ohne Keller. Zunächst als Regelung für Neu- und Umbauten gedacht, gewinnt diese Installationsweise auch immer mehr an Bedeutung bei der Grund-leitungssanierung. Bei den privaten Grundleitungen geht man von einer Schadensquote von 40-80% aus. Neben den üblichen Sanierungsverfahren, wie mittels Inliner, besteht oftmals bei unterkellerten Gebäuden die Möglichkeit, die alten Grundleitungen aufzugeben und durch Neu-installation von Sammelleitungen zu ersetzen. Diese Art der Sanierung von Grundleitungen wird mittlerweile von vielen städtischen Entwässerungs-betrieben empfohlen.
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Lüftung der Entwässerungsanlage |
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Im Bereich der Lüftung von Entwässerungsanlagen wurden bei der Überarbeitung der Norm einige Ergänzungen vorgenommen. In der neuen DIN 1986-100 gibt es klare Anweisungen bezüglich der Be- und Entlüftung von Grund- und Sammelleitungen. Hierzu heißt es: “In Anlagen ohne Fallleitungen muss für die Be- und Entlüftung der Grund-/Sammelleitungen mindestens eine Lüftungsleitung DN 70 über Dach geführt werden. Innerhalb der so belüfteten Leitungen sind die Anforderungen für Einzel- und Sammelanschlussleitungen einzuhalten“. „Mündet eine Lüftungsleitung in der Nähe von Aufenthaltsräumen, so ist sie mindestens 1m über den Fenstersturz hoch zuführen oder so zu verlegen, dass sie mindestens 2m seitlich der Fensteröffnung liegt“. Wie von zahlreichen Praktikern in den letzten Jahre gefordert, wurde diese klare Anweisung aus der alten DIN 1986, Teil 1 in die neue Norm aufgenommen. Zur besseren Be- und Entlüftung von Entwässerungsanlagen sind
die Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach vorzugsweise nach
oben Grundsätzlich gilt in Deutschland immer noch, dass jede Fallleitung über Dach geführt werden muss. Belüftungsventile sind für den Einsatz in Einzel- und Sammelanschlussleitungen zugelassen. Zukünftig ist der Einbau von Belüftungsventilen als Ersatz für Hauptlüf-tungsleitungen nicht nur auf Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt, wenn mindestens eine Fallleitung über Dach geführt wird, sondern auch bei entwässerungstechnisch vergleichbaren Nutzungseinheiten mit ausschließlich häuslichem Abwasser. Die vergleichbare Nutzungseinheit bedeutet hier, dass der Leitungsumfang und die Anzahl der Entwässe-rungsgegenstände eines kleineren Nichtwohngebäudes dem eines Ein- oder Zweifamilienhauses entsprechen sollen. Belüftungsventile sind so zu installieren, dass sie im Falle eines
Defekts ohne bauliche Maßnahmen ausgetauscht werden können.
Für ausreichenden Luftzutritt ist zu sorgen. |
| Bemessung von Schmutzwasseranlagen | |
In Deutschland müssen Schmutzwasseranlagen weiterhin nach dem System 1 bemessen werden. Das System 1 entspricht Einzelfallleitungsanlagen mit teilgefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von h/di = 0,5. Bei den Bemessungsgrundlagen für Schmutzwasseranlagen haben sich
praktisch keine Änderungen ergeben. Die Bemessungsregeln einschließlich
der dazugehörigen Tabellen für die einzelnen Leitungsbereiche,
wie Einzel- und Sammelanschlussleitungen, Fallleitungen mit Hauptlüftung,
Sammel- und Grundleitungen sind jetzt durchgängig in der DIN 1986-100
enthalten. Somit ist der ständige Wechsel zwischen DIN EN 12056-2
und DIN 1986-100 bei der Bemessung von Schmutzwasserleitungen
nicht mehr erforderlich. Hier bildet die Bemessung von Fallleitungen
mit Nebenlüftung die einzige Ausnahme. Fallleitungen mit Nebenlüftung
werden weiterhin gemäß Tabelle 12 der DIN EN 12056-2 bemessen. |
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| Planungsanforderungen für Regenentwässerungsanlagen | |
Bei der Planung und Bemessung von Regenentwässerungsanlagen sollten gemäß DIN 1986-100 vorrangig alle Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, wie zum Beispiel die Speicherung und Nutzung, Versickerung oder die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer genutzt werden, um die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation nachhaltig zu reduzieren. In vielen Gebieten der BRD ergibt sich durch die ständige Erweiterung
der Bebauung eine starke Überlastung der öffentlichen Kanäle.
Der Neubau oder die Erweiterung der öffentlichen Kanäle ist
aus finanziellen Gründen oftmals nicht möglich. Viele Städte
und Gemeinden verwehren deshalb ganz oder zumindest teilweise die Einleitung
von Regenwasser vom Grundstück in die öffentliche Kanalisation.
Aufgrund der beschriebenen Problematik gewinnt die Anwendung der dezentralen
Regenwasser-bewirtschaftung in der BRD immer mehr an Bedeutung. |
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| Regenspenden | |
Zur Ermittlung der erforderlichen Regenspenden sind die Werte nach KOSTRA-DWD 2000 zu verwenden. In Tabelle A.1 der DIN 1986-100 befindet sich eine Übersicht der Regenspenden für die gängigen Großstädte in Deutschland. Die angegebenen Regenspenden dienen als Grundlage für die Bemessung von Regenentwässerungsanlagen, Notentwässerungen sowie zur Erstellung von Überlastungs- und Überflutungsnachweisen. Die Werte für die Regenspenden im KOSTRA-DWD 2000 für Regen-ereignisse
unter 15 Minuten bis 5 Minuten haben sich gegenüber den früher
gültigen Werten erheblich verringert. Man sieht mittlerweile die
früheren Regenspenden im Bereich unter 15 Minuten als unrealistisch
Aus Sicherheitsgründen hat der Normenausschuss bei der Überarbeitung
der DIN 1986-100 festgelegt, dass die Jährlichkeit des Berechnungsregens
für die Entwässerung von Dachflächen mindestens einmal
in 5 Jahren Veränderungen am Beispiel der Stadt Bonn: Bonn: r5,5 = 299 l/(s * ha) = neu Die Jährlichkeit des Berechnungsregens für Grundstücksflächen (ausgenommen Dachflächen) muss für Niederschlagsflächen ohne geplante Regenrückhaltung mindestens einmal in 2 Jahren (T = 2) betragen. Bei einer vorgeschriebenen Regendauer von D = 5 Minuten muss für diese Flächen auch weiterhin eine Berechnungsregenspende r5,2 in Ansatz gebracht werden. Veränderungen am Beispiel der Stadt Bonn: Bonn: r5,2 = 266 l/(s * ha) = alt Bonn:: r5,2 = 215 l/(s * ha) = neu |
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| Abflusswirksame Flächen | |
Als wirksame Dachfläche gilt in Deutschland grundsätzlich die im Grundriss projizierte Dachfläche.
Bei größeren aufgehenden Fassaden mit Windeinwirkung hat der Planer zu prüfen, ob mit einem Einfluss auf den Regenwasserabfluss in die Entwässerungsanlage zu rechnen ist. Wenn dies der Fall ist, muss die wirksame Fläche gemäß DIN 12056-3 berechnet werden. Hierbei wird die Gesamtfläche der aufgehenden Fassade zu 50 % als wirksame Fläche angerechnet. Die abflusswirksame Grundstücksfläche ist aus dem Außenanlagenplan
unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte zu berechnen. |
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| Dachabläufe | |
Grundsätzlich dürfen nur Dachabläufe verwendet werden, die den Anforderungen der DIN EN 1253-1 entsprechen, außer es liegt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) bzw. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) vor. Der Hersteller muss für Dachabläufe das Abflussvermögen
in Abhängigkeit von der Druckhöhe in Form einer Tabelle oder
eines Diagramms angeben. |
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| Bemessung von Regenwasserleitungen (Freispiegelentwässerung) | |
Die Bemessungsgrundlagen für Regenentwässerungsanlagen
im Freispiegelsystem sind nunmehr komplett in der neuen DIN 1986-100
enthalten. Fallleitungen dürfen bis zu einem maximalen Füllungsgrad von
f = 0,33 bemessen werden. Die Fallleitung darf keine geringere Nennweite
aufweisen als die Anschlussnennweite des angeschlossenen Dachablaufs
bzw. der Sammelanschlussleitung. Fallleitungsverzüge Innerhalb von Gebäuden sind Sammel- und Grundleitungen für einen maximalen Füllungsgrad von h / di = 0,7 unter Berücksichtigung eines Mindestgefälles von 0,5 cm/m zu bemessen. Außerhalb des Gebäudes muss bei Grundleitungen eine Mindest-geschwindigkeit
von 0,7 m/s und eine Maximalgeschwindigkeit von 2,5 m/s berücksichtigt
werden. Das Mindestgefälle beträgt 1:DN und der maximale Füllungsgrad
h/di = 0,7. Hinter einem Schacht mit offenem Durchfluss darf auf Vollfüllung
(h/di = 1,0) ohne Überdruck bemessen werden. |
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| Planmäßig vollgefüllt betriebene Dachentwässerungsanlagen | |
Die gesamten Ausführungs- und Bemessungsgrundsätze
für planmäßig vollgefüllt betriebene Dachentwässerungsanlagen
mit Druckströmung, |
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| Notentwässerungen | |
Für die Notentwässerung können Notüberläufe
(zum Beispiel rechteckige bzw. runde Öffnungen in der Attika)
oder Notabläufe (Attikaabläufe bzw. Notabläufe mit Rohrsystemen)
eingesetzt werden. Die Notentwässerung darf nicht an die Entwässerungsanlage ange-schlossen werden, sondern muss mit freiem Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen abgeleitet werden. Die Regenentwässerungsanlage und das Notentwässerungssystem
müssen gemeinsam mindestens den am Gebäudestandort über
5 Minuten zu erwartenden Jahrhundertregen (r5,100) entwässern
können. Ist ein außergewöhnliches Maß an Schutz
für ein Gebäude erforderlich, sollte Die Unterkante der Notentwässerung muss oberhalb der erforderlichen
Druckhöhe für den gewählten Dachablauf liegen. |
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| Sanierung von Dachflächen | |
Bei der Sanierung von Dachflächen muss das Abflussvermögen der vorhandenen Entwässerungsanlage überprüft werden. Gleichfalls ist zu kontrollieren, ob Notentwässerungen vorhanden, ausreichend bemessen und richtig angeordnet sind. Hierbei ist folgendes zu beachten: • Überprüfung bzw. Anpassung der hydraulischen Leistungsfähigkeit
der Regenentwässerungsanlage an die aktuelle Bemessungsregenspende
(r5,5) |
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| Dachrinnen | |
Die DIN 1986-100 enthält nunmehr eine Zusammenfassung der Planungs- und Bemessungsgrundsätze für vorgehängte Dachrinnen (halbrund / kastenförmig) und für innenliegende Rinnen sowie für Rinnenstutzen bzw. Rinnenabläufe. Als Arbeitserleichterung für den Anwender sind in der Norm entsprechende Diagramme und Tabellen enthalten. |
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| Überflutungs- und Überlastungsnachweise | |
Innerhalb von Gebäuden Für Dachflächen ohne Notentwässerung müssen die
auf der Dachfläche zu erwartenden Überflutungshöhen berechnet
und mit dem Statiker abgestimmt werden. Bei Neuanlagen ist in diesem
Fall für die nach innen abgeführte Entwässerungsanlage
ein Überlastungsnachweis bis zu einem Entspannungspunkt
(Hofablauf, Schacht mit offenem Durchfluss und Schachtdeckel mit Lüftungsöffnungen
u.s.w.) durchzuführen, sofern die Nennweite unmittelbar vor dem
Entspannungspunkt größer wird als Vor der Sanierung von Dachflächen ist immer eine Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Entwässerungsanlage vorzunehmen und ein Überlastungsnachweis zu führen. Die Überflutungs- und Überlastungsnachweise sind für den Jahrhundertregen (r5,100) durchzuführen. Außerhalb von Gebäuden Entwässerungsanlagen zur Ableitung des Regenwassers von kleinen Grundstücken können in der Regel ohne Überflutungsprüfung bemessen werden. Kleine Grundstücke haben eine abflusswirksame Fläche (A * C) von bis zu 800 m2, für die ein Anschlusskanal von DN 150 ausreichend ist. Grundleitungen von Grundstücken bis 200 ha, die größere
schadlos überflutbare Hof- bzw. Parkflächen oder andere Außenanlagen
entwässern, können gemäß DWA-A 118 bemessen werden.
Die Jährlichkeit des Berechnungsregens darf einmal in 2 Jahren nicht
unterschreiten. Alle erforderlichen Berechnungsformeln zur Durchführung von Überlastungs-
und Überflutungsnachweisen sowie für das Regenrückhaltevolumen
sind in der DIN 1986-100 enthalten. Entsprechende Berechnungsbeispiele
befinden sich im Kommentar zur neuen Norm. |
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