Technische Information
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Zur Sicherstellung einer störungsfreien Grundstücksentwässerung und zum Schutz vor Verschmutzung des Bodens sowie des Grundwassers muss bei der Planung und Ausführung von Grundleitungen besonders sorgfältig vorgegangen werden. Grundleitungen werden üblicherweise im Erdreich oder unzugänglich in der Grundplatte des Gebäudes verlegt. Aufgrund der vielseitigen Belastungen und materialspezifischen Anforderungen an Grundleitungen ist die Wahl eines geeigneten Rohrwerkstoffes von entscheidender Bedeutung. |
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| Regelwerke | |
Grundleitungen sind gemäß DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, Ausgabe Mai 2008 in Verbindung mit DIN EN 12056 und DIN EN 752 zu planen und auszuführen. Für die Verlegung von Grundleitungen wird insbesondere auf DIN
EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“,
Ausgabe Oktober 1997 sowie DIN 4124 „Baugruben und Gräben – Böschungen,
Verbau, Arbeitsraumbreiten“, Ausgabe Oktober 2002 Bezug genommen.
Außerdem müssen die Anforderungen der ATV-DVWK Arbeitsblätter
A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ sowie
A 127 „Richtlinien für die statische Berechnung von Entwässerungskanälen
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Wahl des Rohrwerkstoffes |
Nach DIN 1986, Teil 4 “Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken verschiedener Werkstoffe“, Ausgabe Februar 2003 sind gusseiserne Rohre ohne Muffe (SML) nach DIN EN 877 und DIN 19522 für alle Bereiche der Gebäude- und Grundstücksentwässerung zugelassen. Die in DIN 1986, Teil 4 angegebenen Verwendungsbereiche gelten für die Ableitung von Abwasser (häuslichem Schmutzwasser) einschließlich Niederschlagswasser gemäß DIN 1986, Teil 3, Ausgabe November 2004 sowie für die Ableitung von Kondensaten aus Feuerungsanlagen. Bei der Ableitung von unbehandeltem gewerblichem Abwasser bzw. der Verlegung in aggressivem Boden oder Grundwasser muss im Einzelfall besonders nachgewiesen werden, dass die Abwasserrohre und Formstücke, zum Beispiel durch geeignete Schutzmaßnahmen anwendbar sind. Im Kommentar zur DIN 1986, Teil 4 heißt es: “Für die
Ableitung von unbehandeltem gewerblichem Abwasser ist die Verwendbarkeit
der Rohrwerkstoffe und Dichtungen anhand der vom Hersteller aufgestellten
Beständigkeitslisten zu prüfen. In Zweifelsfällen ist
der Hersteller um Stellungnahme zu bitten“. |
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| Aggressivität des Bodens | |
Die Aggressivität des Bodens wird nach dem DVGW – Arbeitsblatt GW 9 ermittelt. Im Arbeitsblatt werden verschiedene Böden aufgrund zahlreicher Faktoren (wie zum Beispiel Bodenart und -zustand, Wassergehalt und pH-Wert) in Bodengruppen eingeteilt. Gusseiserne Abflussrohrsysteme (TML / KML / BML) einschließlich INOX-Verbindungen sind für:
geeignet. Bei Verlegung in Bodenklasse III (stark aggressiv) und/oder Grundwasser
ist das komplette gusseiserne Abflussrohrsystem zusätzlich mit einem
hierfür zugelassenen Korrosionsschutz (zum Beispiel Fa. Denso oder
Coroplast) zu versehen. |
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Nachweis der Beständigkeit |
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Die von den Herstellern der Rohrsysteme veröffentlichten Beständigkeits-listen sollen dem Sanitärplaner nur als Orientierungshilfe dienen. Die Auswahl geeigneter Materialien, unter Berücksichtigung der verschie-densten chemischen Belastungen bzw. Mischbelastungen, erfordert viel Erfahrung und sollte sicherheitshalber nur in Abstimmung mit dem Hersteller des Rohrsystems erfolgen. Der Hersteller benötigt zur genauen Beurteilung bei der Ableitung aggressiver Abwässer mindestens folgende Informationen:
Bei Erdverlegung sind Angaben über:
erforderlich. |
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Abbildung Beschichtungsaufbau KML- bzw. PAM-GLOBAL® Plus-Rohre (SAINT-GOBAIN HES) |
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Bettung der Leitungszone |
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Die Planung und Ausführung der Bettung hat gemäß DIN EN 1610 und ATV-DVWK Arbeitsblatt A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasser-leitungen und -kanälen“ zu erfolgen. Die untere Bettungsschicht ist entsprechend dem Rohrgefälle herzustellen und zu verdichten, wobei die Dicke dieser Schicht – gemessen unter dem Rohrschaft – folgende Werte nicht unterschreiten darf:
Bettungen sind so auszuführen, dass Punktauflagerungen vermieden
werden. Deshalb sollen gegebenenfalls im Bereich von Verbindungen entsprechende
Aussparungen (Kopflöcher) in der unteren Bettung vorgesehen werden. |
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Verfüllung und Verdichtung |
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Die Verfüllung des Grabens sowie die Verdichtung der Grabenfüllung muss nach DIN EN 1610 und dem ATV-DVWK Arbeitsblatt A 139 ausgeführt werden. Der Grad der Verdichtung muss mit dem statischen Nachweis übereinstimmen. |
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| Statischer Nachweis | |
Entwässerungsleitungen werden bei Erdverlegung
vorwiegend durch Die Berechnungsannahmen sind an der Baustelle zu überprüfen, weil nur diese für die tatsächliche Belastung der Entwässerungsleitungen maßgebend sind. Aufgrund der hervorragenden Materialeigenschaften können muffenlose gusseiserne Abflussrohrsysteme für alle in der Grundstücksentwässerung üblichen Überdeckungshöhen einschließlich Verkehrs- und Flächenlasten eingesetzt werden. Bei sach- und fachgerechter Ausführung kann als Richtwert für den Einbau von muffenlosen gusseisernen Abflussrohrsystemen nach DIN EN 877 eine Überdeckung von 0,8 bis 6,0 m bei gleichzeitiger Belastung durch Verkehrslasten SLW 60 angenommen werden. |
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Verlege- und Befestigungsanleitungen der Rohrhersteller |
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Bei der Montage der Leitungen sind die Verlege- und Befestigungs-anleitungen der Rohrhersteller unbedingt zu beachten. Die konsequente Umsetzung der Verlege- und Befestigungsanleitungen durch den Verarbeiter sind Grundvoraussetzungen bei der Haftungsübernahme durch den Rohrhersteller. |
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| Schutz von erdverlegten Grundleitungen vor Bauwerkssetzungen: | |
Zum Schutz von erdverlegten Grundleitungen vor Bauwerkssetzungen heißt es in DIN EN 1610, Abschnitt 8.6.4 wie folgt: „Wo Rohrleitungen durch Bauwerke, einschließlich Schächte und Inspektionsöffnungen, verlegt werden, sind Gelenkverbindungen in die Wand einzubauen oder so dicht wie möglich an der Außenwand des Bauwerkes anzuordnen“. Die geforderten Gelenkverbindungen werden in der Praxis meist aus kurzen Passstücken von 0,5 bis 1m Länge mit entsprechenden Verbindungen – deren zulässige Abwinkelbarkeit hierbei nicht überschritten werden darf – hergestellt. |
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| Sicht- und Dichtheitsprüfung von Grundleitungen nach
DIN EN 1610 |
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Gemäß DIN 1986-100, Abschnitt
6.1.2 ist eine Dichtheitsprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen
nach DIN EN 1610 durchzuführen.
Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen
auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 kann entweder mit Luft (Verfahren „L“)
oder mit Wasser (Verfahren „W“) geprüft werden. |
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| Dichtheitsprüfung (Erstprüfung) | |
Für die Dichtheitsprüfung ist eine gute Vorbereitung, ordentliche Durchführung und nachvollziehbare schriftliche Dokumentation erforderlich. Die schriftliche Dokumentation ist dem Bauherren zum Nachweis der Erstprüfung zu übergeben. Zum Prüfdruck beim Verfahren „W“ heißt
es in der DIN EN 1610, Nach dem Füllen von Rohrleitungen und/oder Schächten mit Wasser und dem Erreichen des Prüfdruckes, kann eine Vorbereitungszeit erforderlich sein; üblicherweise beträgt diese 1 Stunde. Die Prüfdauer muss 30 ±1 Minuten betragen. Der Druck ist im Tolleranzbereich von 1 kPa des festgelegten Prüfdruckes durch Nachfüllen mit Wasser zu halten. Während der Prüfdauer sind das gesamte Wasservolumen, das zum Erreichen der Prüfanforderungen zugefügt wurde und die jeweilige Druckhöhe zu messen und aufzuzeichnen. Die Rohrleitungen, Schächte bzw. Inspektionsöffnungen gelten als dicht, wenn das Volumen des zugefügten Wassers nicht größer ist als:
Die Fläche in m2 beschreibt hier die benetzte innere Oberfläche. Beim Verfahren „L“ sind insgesamt 4 verschiedene
Prüfverfahren (LA; LB; LC; LD) mit Prüfdrücken zwischen
1 und 20 KPa zulässig. Die Prüfzeiten ergeben sich unter Berücksichtigung
des Prüfverfahrens (LA bis LD) und der Rohrdurchmesser aus der Tabelle
3 der DIN EN 1610. Zur Durchführung der Prüfung mit Luft schreibt die DIN EN 1610 in Abschnitt 13.2 folgendes vor: „ Ein Anfangsdruck, der den erforderlichen Prüfdruck p0 um etwa 10 % überschreitet, ist zuerst für etwa 5 Minuten aufrecht zu erhalten. Der Druck für Dp ist dann nach dem in Tabelle 3 für die Verfahren LA, LB, LC oder LD enthaltenen Prüfdruck einzustellen. Falls der nach der Prüfzeit gemessene Druckabfall Dp geringer ist als der in Tabelle 3 angegebene Wert, entspricht die Rohrleitung den Anforderungen“. |
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| Einbetonieren von Grundleitungen | |
Das Einbetonieren von Grundleitungen in die Bodenplatte des Gebäudes wird insbesondere im Grundwasserbereich oder bei nicht tragfähigen Böden vorgenommen. Bei der Wahl des Rohrsystems ist zu berücksichtigen, dass die Abwasserleitungen hierbei besonders großen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Durch die hohe Zug-, Biege- und Scheitel-druckfestigkeit sowie einem annähernd gleichen Ausdehnungs-koeffizienten (0,0105 mm / m K) wie Beton und Stahl sind gusseiserne Abflussrohre besonders gut zum Einbetonieren geeignet. Damit die Leitungen beim Einbringen des Betons in ihrer Lage verbleiben,
ist auf eine ausreichende Befestigung – optimal mit Rohrschellen auf
Tragkonstruktionen – zu achten. Bei Formstückkombinationen – bestehend
aus mehreren Formstücken – ist zur Stabilisierung der Einsatz von
zusätzlichen Krallen eine sichere und einfache Lösung. Zum
Schutz vor Auftrieb sollen die Leitungen grundsätzlich vor dem Betonieren
mit Wasser gefüllt werden.
Bei der Planung und Ausführung ist darauf zu achten, dass die Leitungen allseitig mit ausreichend Beton umgeben sind (bei wasserundurchlässigem Beton mindestens 200 mm). Reicht die Dicke der Grundplatte hierzu nicht aus, ist sie an diesen Stellen durch eine sogenannte Voute zu verstärken.
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| Fazit | |
Die fachgerechte Planung und Ausführung
von Grundleitungen erfordert eine enge Kooperation zwischen allen beteiligten
Fachleuten. Bei der Wahl eines geeigneten Rohrsystems sollten die Berater
der Hersteller mit herangezogen werden. |
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